Bisher gab es keine eindeutige Regelung bei der Nutzung einer Dashcam im eigenen PKW. Doch nun hat der Bundesgerichtshof in seinem letzten Urteil entschieden, dass Aufnahmen mit einer Dashcam als Beweismittel im begrenzten Rahmen zugelassen sind.

Bisher gab es keine eindeutige Regelung bei der Nutzung einer Dashcam im eigenen PKW. Doch nun hat der Bundesgerichtshof in seinem letzten Urteil entschieden, dass Aufnahmen mit einer Dashcam als Beweismittel im begrenzten Rahmen zugelassen sind.
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