Dashcam: Videos bei Verkehrsunfällen und spannenden Situationen
Bisher gab es keine eindeutige Regelung bei der Nutzung einer Dashcam im eigenen PKW. Doch nun hat der Bundesgerichtshof in seinem letzten Urteil entschieden, dass Aufnahmen mit einer Dashcam als Beweismittel im begrenzten Rahmen zugelassen sind.
In der Urteilsbegründung heißt es daher, das digitale Technologien dazu beitragen können, den Verkehr sicherer zu machen. Durch eine entsprechende Rechtssicherheit für Verkehrsteilnehmer kann beispielsweise der Hergang eines Unfalls so besser aufgeklärt werden. Dennoch wurde in dem Urteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das permanente Aufzeichnen im Auto weiterhin nicht zulässig ist. Das Auswerten von Videomaterial im Rahmen eines Prozesses wird nur im Einzelfall genutzt. Weiterhin gibt es daher keine eindeutige Regelung für Autofahrer, trotz des aktuellen Urteils.
Vielfältige Nutzung von Dashcams
Grundsätzlich sind verfügbare Dashcams nicht nur zur Aufzeichnung von besonderen Verkehrssituationen geeignet. Nutzer können darüber auch eindrucksvolle Urlaubserinnerung im Auto, tolle Aussichten oder einzigartige Situationen aufzeichnen. Zumal besonders hochwertige Kameras zusätzlich auch die Geräusche aufnehmen können und das Bildmaterial in hochwertiger Qualität festgehalten wird.
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Dennoch kann man mit dem aktuellen Urteil davon ausgehen, dass die Nachfrage von Dashcams deutlich steigen wird. Aktuell gehen Marktkenner davon aus, dass gerade einmal 150.000 Dashcams in den letzten Jahren in Deutschland verkauft wurde. Das Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt somit indirekt für eine verstärkte Nachfrage nach geeigneten Kameras für die Windschutzscheibe.
In der aktuellen Rechtslage sollten Nutzer von Dashcams auf jeden Fall auf eine permanente Aufzeichnung unbedingt verzichten, da dies einen klaren Verstoß gegen das geltende Datenschutzrecht darstellt. Zumal bei der Aufnahme auch die Gesichter von unbeteiligten Verkehrsteilnehmern oder die Kennzeichen anderer Fahrzeuge ohne deren Zustimmung gespeichert werden. In diesem Fall werden die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen verletzt. So wären durchaus Geldtrafen denkbar.
Eine klare Aussage zu Dashcams fehlt weiterhin
Mit dem aktuellen Urteil gibt es daher keineswegs eine eindeutige Rechtslage. Daher ist es durchaus denkbar, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs kurzfristig wieder revidiert wird. Zudem sind spezielle technische Lösungen gefordert, da sich die Rechtsprechung weiterhin an dem permanenten Filmen des laufenden Verkehrs stört.
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Diese mobilen Videokameras, sogenannten Dashcams, sind meist an der Windschutzscheibe oder an dem Armaturenbrett des eigenen Fahrzeuges befestigt und filmen in der Regel durch die vordere Scheibe den laufenden Verkehr.
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