Das ändert sich im digitalen Jahr 2017 – auch beim Streaming
Auch in diesem Jahr gibt es einige Veränderungen, die den digitalen Bereich betreffen und die auch beim Streaming eine wichtige Rolle spielen. So gibt es beispielsweise beim Antennenfernsehen, den Roaming-Gebühren und den Internet-Verträgen maßgebliche Anpassungen. Wer sich mit dem Thema Streaming beschäftigt, ist somit ebenfalls betroffen.
Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen
Nach einer mehrjährigen Übergangsphase entfallen die teilweise hohen Roaming-Gebühren bei mobilen Handygesprächen innerhalb der Europäischen Union. Pünktlich ab dem 15. Juni 2017 zahlen Verbraucher auf Reisen im EU-Ausland für Gespräche via Smartphone den gleichen Preis wie für Telefonate zu Hause. Roaming-Gebühren entfallen auch bei der Internetnutzung, beispielsweise beim Übertragen von größeren Datenmengen (siehe auch Datenvolumen).
Da allerdings Obergrenzen gegen einen möglichen Missbrauch geplant werden, beispielsweise beim Streaming, muss dies noch geregelt werden. Daher kann man davon ausgehen, dass es auch zukünftig sinnvoller ist, über einen leistungsstarken WLAN-Anschluss im Ausland zu streamen.
Zudem gibt es aktuell noch keinen Termin für den Wegfall des sogenannten Geoblockings in den EU-Ländern. Erst dann wird ein Streaming ohne Grenzen innerhalb der Europäischen Union möglich sein. Eine Regelung soll ebenfalls noch 2017 erfolgen.
Streaming: Höhere Transparenz für Internet-Verträge
Ab Mitte des Jahres 2017 sind die Breitbandanbieter verpflichtet, in ihren Verträgen eindeutige Angaben zur tatsächlichen Geschwindigkeit von Internetanschlüssen abzugeben. Dies ist besonders beim Streaming wichtig, damit es bei der Übertragung von Filmen und Serien nicht zu bösen Überraschungen kommt. Der Kunde muss ab diesem Jahr über die erzielbare Geschwindigkeit seines Zugangs informiert werden.
Ebenfalls für den Verbraucher sehr hilfreich: In den monatlichen Rechnungen müssen zukünftig genaue Angaben über das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag vorhanden sein, an dem die Kündigung eingehen muss, um einen Vertrag zu beenden. Besonders beim Streaming kommt es auf die passende Internetverbindung an.
Neuigkeiten beim Antennenfernsehen: Umstieg auf DVB-T2
Pünktlich ab dem 29. März 2017 wird in allen größeren Ballungsgebieten in Deutschland die TV-Übertragungstechnik DVB-T abgeschaltet. Dann lässt sich das Antennenfernsehen ausschließlich über den neuen Standard DVB-T2 empfangen. die frei werdenden Frequenzen können zukünftig für das mobile Internet und den landesweiten Breitbandausbau genutzt werden. Nutzer müssen bei der anstehenden Umstellung einige Dinge beachten.
Die neue Technik ermöglicht den Empfang von Fernsehsendungen via Antenne in einer hochauflösenden Qualität. Allerdings benötigt der Zuschauer dafür ein passendes Empfangsgerät, dass den DVB-T2 Standard unterstützt. Die bisherige Technik kann den neuen Standard in der Regel nicht empfangen. Die meisten Receiver und Fernseher, die vor 2015 produziert wurden, können das verbesserte Signal nicht empfangen. Dann wird die Anschaffung eines DVB-T2-Receivers notwendig.
Kostenloses WLAN in allen ICE-Zügen der deutschen Bahn
Zum Jahreswechsel bietet die Deutsche Bahn in allen ICE-Zügen ein kostenloses WLAN an. Das Datenvolumen ist allerdings pro Fahrgast auf 200 Megabyte pro Tag beschränkt. Überschreiten Sie diese Datenmenge, wird die zur Verfügung stehende Datenrate gedrosselt. Für Fahrer in der 1. Klasse ist das Datenvolumen unbegrenzt. Allerdings liegt die maximale Übertragungsgeschwindigkeit bei knapp einem Megabit pro Sekunde. Somit wird selbst in der 1. Klasse das Streamen von Filmen oder Serien kaum möglich sein. Daher sollten Nutzer vor Reiseantritt den gewünschten Film oder die Serie herunterladen.
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