TV-Privileg entfällt. Wer weiterhin Fernsehen möchte, muss jetzt handeln
TV-Privileg. Im Sommer wird das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen gesetzlich abgeschafft. Rund 12 Millionen Bürger sind von dieser Änderung betroffen. In vielen Fällen müssen die Betroffenen aktiv werden, denn sonst geht der TV-Empfang verloren. Aber Sie haben die Wahl zwischen IPTV Streaming, Kabel und Satellit. In diesem Beitrag finden Sie die ersten Kriterien für ihre Entscheidung.
TV-Privileg – Streaming, Kabel oder Satellit?
Das Ende des TV-Privilegs für viele Mieter ist gekommen und bringt einige Veränderungen mit sich. Doch was bedeutet der Wegfall des Privilegs eigentlich? Was bedeutet das für die Mieter und ihren geliebten Fernseher? Spätestens Mitte 2024 müssen sich viele Mieterinnen und Mieter einen neuen Anbieter für den eigenen Fernsehempfang suchen. Am 1. Juli läuft die gesetzliche Frist ab, die bisherigen Kosten für den TV-Empfang über die Nebenkostenabrechnung abzurechnen.
Dieses TV-Privileg wurde bereits in den 80er Jahren eingeführt und ermöglichte es einem Mietshaus, einen Sammelvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abzuschließen. Dies führte in der Regel zu sehr geringen Kosten, die dann über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Diese Vorgehensweise ist nun nicht mehr möglich, da gegen dieses Privileg geklagt wurde. Wer z.B. seinen Fernsehempfang über eine Satellitenschüssel nutzte, musste trotzdem für den abgeschlossenen Gemeinschaftsvertrag zahlen. Das Gericht sah darin eine klare Benachteiligung.
Ein Blick in die Nebenkostenabrechnung genügt
Da diese Sammelverträge nicht mehr zulässig sind und die Übergangsfrist am 1. Juli 2024 endet, müssen Mieterinnen und Mieter jetzt handeln. Der erste Schritt ist zu prüfen, ob der TV-Empfang bisher über die jährliche Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurde. Ist dies der Fall, sollte man sich nach einem neuen Anbieter umsehen. Zumal bestehende Verträge bereits jetzt gekündigt werden können. Haben Sie dagegen bereits einen individuellen Vertrag, müssen Sie nichts unternehmen. Allerdings gibt es jetzt schon sehr günstige Wechselangebote. Vielleicht lohnt sich ein neuer Vertrag ja trotzdem. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich einfach an Ihren Vermieter.
TV-Privileg – müssen Sie weiterhin einen Kabelanschluss nutzen?
Immerhin haben Sie als Betroffener nun die Wahl, selbst zu entscheiden, welches Medium für das zukünftige Fernsehen Sie nutzen. Zukünftig können zwischen Kabel-TV, Streamingdienst via Internet oder Satellitenempfang selbst entscheiden. Interessant ist beispielsweise der Wechsel zu einem Internetanschluss mit einem TV-Paket.
Der gewünschte TV-Sender wird dann einfach gestreamt. Alternativ können Sie auch TV-Apps wie Zattoo, waipu.tv, Samsung Plus, Wow oder MagentaTV nutzen. Diese lassen sich direkt auf einem Smart-TV installieren oder Sie greifen zu einem Mediaplayer. Hier sind Anbieter wie Amazon Fire-TV, Google Chromecast, NVIDIA Shield TV oder ROKU am Start.
Aktuell bieten Anbieter wie Telekom, Vodafone, O2, Kabel Deutschland, Unitymedia oder Pÿur erste Folgeprodukte dazu an. Aber auch Amazon Prime Video, Sky (Wow) oder Waipu.tv sind am Start. Gleiches gilt auch für die Sportkanäle Sky und DAZN, die noch gesondert gebucht werden müssen.
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Eine Entscheidung muss her
Als Mieter haben Sie die Qual der Wahl. Welcher Anbieter kommt für Sie in Frage? Programmauswahl, Vertragslaufzeit, Preis und Bildauflösung des jeweiligen Angebots sind hier sicherlich entscheidend.
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Kommentare
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