Das Ende von Geoblocking in Europa: Streaming im Ausland?
Wer bisher im europäischen Ausland einen kostenpflichtigen Film oder einen Musiktitel streamen wollte, konnte bisher nur auf das Angebot vor Ort zugreifen. Hingegen konnten deutsche Inhalte von Streaming-Anbietern wie Amazon Prime, Netflix, Sky Go oder Spotify Premium nicht genutzt werden. Diese wurden daher geblockt. Doch ab dem 20. März 2018 wird das sogenannte Geoblocking in der EU abgeschafft.
Bereits im letzten Jahr wurde die entsprechende Verordnung vom europäischen Parlament verabschiedet. Ab Ende März 2018 tritt die Neureglung in Kraft. Das Geoblocking gehört dann der Vergangenheit an. Die spezielle Ländersperre für Streaming-Dienste ist dann nicht mehr für Nutzer im Ausland relevant. Die Streaming-Inhalte können dann auch außerhalb der deutschen Grenzen genutzt werden. Die eigene Lieblingsserie oder der Blockbuster kann nun auch im Urlaub geschaut werden.
Geoblocking: Endlich ist ein grenzenloses Streaming möglich?
Bei der bisherigen Praxis konnten Anwender, die in Deutschland bei einem Streamingdienst angemeldet waren, die betreffenden Inhalte auch nur im eigenen Land nutzen. Wollte man bisher eine Serie, ein Lied oder einen Film im Ausland nutzen, war dies nicht möglich. Der Zugriff wurde verweigert. In wenigen Tagen ist dann endlich ein grenzenloses Streaming möglich, allerdings mit einigen Einschränkungen.
Hingegen bleibt es kostenlosen Diensten selbst überlassen, ob sie ihre Inhalte weiterhin für einen Zugriff im Ausland blockieren. Dazu zählen beispielsweise die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Hier wird die Praxis zeigen, wie die einzelnen Sender mit der Neuordnung des Geoblockings umgehen. Grundsätzlich greift der Wegfall des Geoblockings nur für kostenpflichtige Streaming-Inhalte.
Einschränkungen bei der Neuregelung des Streamings
Zudem hat das EU-Parlament eine weitere Einschränkung verabschiedet. Das Aufheben der Ländersperren gilt nur für einen vorübergehenden Aufenthalt in einem EU-Land. Der Nutzer kann also weiterhin Inhalte von Streamingdiensten aus anderen Ländern nicht erwerben. Somit ist es auch nicht möglich, günstigere Abos im Ausland, beispielsweise für Live-Sportübertragungen, zu erwerben. Hier will die Gesetzgebung nicht direkt in den Wettbewerb eingreifen.
Somit ist es auch weiterhin nicht möglich, Filme oder Serien zu streamen, die im eigenen Land nicht angeboten werden. Deutsche Zuschauer können weiterhin nur für Deutschland bestimmte Inhalte über die verschiedenen Streamingdienste nutzen.
Vielmehr zielt die Neuregelung auf zeitlich befristete Aufenthalte wie bei einem Urlaub oder einer Geschäftsreise. Welche Zeitspanne ein vorübergehender Aufenthalt umfasst, geht aktuell aus dem neuen Gesetz noch nicht hervor.
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